Blue Matcha - Matcha
(Aktuell keine Deklaration als Lebensmittel zulässig gemäss "Novel Food" Verordnung)
Blue Matcha - Matcha
(Aktuell keine Deklaration als Lebensmittel zulässig gemäss "Novel Food" Verordnung)
Wir möchten euch über eine wichtige Änderung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Butterfly Pea Powder informieren. Aufgrund der Richtlinien zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) darf dieses Produkt nicht mehr als Lebensmittel gekennzeichnet werden.
Um dir einen besseren Überblick zu geben, erläutern wir, was diese Bestimmungen bedeuten und welche Lebensmittel betroffen sind:
Was sind neuartige Lebensmittel?
Neuartige Lebensmittel, auch als Novel Food bekannt, sind Produkte, die vor dem 1. Mai 2017 nicht in erheblichem Maße in der EU oder der Schweiz für den menschlichen Verzehr genutzt wurden. Sie lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
1. Neuartige traditionelle Lebensmittel:
Diese werden traditionell außerhalb der EU und Schweiz konsumiert und durchlaufen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren.
2. Neuartige Lebensmittel:
Lebensmittel wie Proteinextrakte aus Insekten, die aufgrund ihrer Neuartigkeit ein umfassendes Bewilligungsverfahren benötigen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Wann ist eine Bewilligung notwendig?
Mit der Totalrevision des Lebensmittelrechts am 1. Mai 2017 wurde festgelegt, dass Lebensmittel auch ohne explizite Bewilligung in Verkehr gebracht werden dürfen, sofern sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ausnahmen bilden neuartige Lebensmittel, für die spezifische Bewilligungsverfahren gelten.
Welche Lebensmittel müssen bewilligt werden?
Für die Vermarktung von neuartigen Lebensmitteln, die nicht in der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel gelistet sind (inklusive einiger Insektenarten und Produkte, die bereits in der EU zugelassen wurden), ist eine Bewilligung unerlässlich.
Butterfly Pea Powder fällt unter die Kategorie der neuartigen Lebensmittel und bedarf daher spezifischer Bewertungen, um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Butterfly Pea Flower wird traditionell seit Jahrzehnten außerhalb der EU und Schweiz konsumiert. Weil es in in der EU bis 2017 nicht als Lebensmittel etabliert war, erfordert es neu eine Bewilligung.
Wir verstehen, dass diese Änderungen Fragen aufwerfen können, und stehen euch für weitere Informationen zur Verfügung. Danke für euer Verständnis betreffend der lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
Herzlich
MyTeaShop
Silvia und Markus
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Ich liebe ja Matcha und ich dachte hier noch in blau, das klingt spannend. Jedoch schmeckt er fast nicht nach Matcha sondern mehr nach der Butterly Pea Flower. Hat mir nicht geschmeckt.
Bereits die Verpackung.... ein Traum. Sehr gute qualität. Sehr lecker
Für mich nach dem Training einfach perfekt! Im Sommer als Eistee super erfrischend oder warm mit Honig und Zitrone - Wellness pur.
Ich liebe es :) Da ich nach etwas besonderem gesucht habe, um meine Kosmetik Kunden zu verwöhnen, bin ich absolut begeistert! Der Tee zum Abschluss meiner Behandlungen kommt super gut an.